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Gesetz Landesanstalt für Altlastenfreistellung Sachsen-Anhalt

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über die Errichtung einer Landesanstalt für Altlastenfreistellung vom 25. Oktober 1999

Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben bei der Altlastenfreistellung die Errichtung der „Landesanstalt für Altlastenfreistellung“ mit Sitz in Magdeburg, deren Träger das Land Sachsen-Anhalt ist, ihre Organisation, Zuständigkeiten und Aufgaben sowie Kostenfreiheit.

Es legt zudem die für die Anstalt zuständige Aufsichtsbehörde fest.