FeuVO BW
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | Verordnung des Wirtschaftsministeriums über Anforderungen an Feuerungsanlagen, Wärme- und Brennstoffversorgungsanlagen vom 8. Dezember 2020 |
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Kerninhalte | Diese Verordnung gilt für Feuerstätten, Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke nur, soweit diese Anlagen der Beheizung von Räumen oder der Warmwasserversorgung dienen oder Gas-Haushalts-Kochgeräte sind. |
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