FeuVO BW

 



Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Verordnung des Wirtschaftsministeriums über Anforderungen an Feuerungsanlagen, Wärme- und Brennstoffversorgungsanlagen vom 8. Dezember 2020

Link zum Rechtstext

Feuerungsverordnung

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für Feuerstätten, Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke nur, soweit diese Anlagen der Beheizung von Räumen oder der Warmwasserversorgung dienen oder Gas-Haushalts-Kochgeräte sind.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. Februar 2022
Review vom 02. Februar 2021