SPrüfV Bay

 



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SPrüfV

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Verordnung über Prüfungen von sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen vom 3. August 2001

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen in Sonderbauten und in Mittel- und Großgaragen, wenn diese Anlagen und Einrichtungen entweder auf Grund einer Verordnung erforderlich oder im Einzelfall durch die Bauaufsichtsbehörden oder von einem Prüfsachverständigen für Brandschutz gefordert oder Gegenstand eines bauaufsichtlich geprüften oder durch einen Prüfsachverständigen für Brandschutz bescheinigten Brandschutznachweises sind.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)

Am_SumSonderbauten