FederBehUVPV Bay

 



Die Verordnung ist mit Ablauf des 30. Juni 2015 außer Kraft treten.

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zur Bestimmung der federführenden Behörde und ihrer Aufgaben gemäß § 14 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 24. Juli 1990

Kerninhalte

Diese Verordnung bestimmt die federführende Behörde im Sinn von § 14 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und regelt deren Aufgaben.