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Abfallzuständigkeitsverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich der Abfallentsorgung in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2022

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt die Zuständigkeiten der entsorgungspflichtigen Körperschaften, der Bergämter, des Landesamts für Umwelt, der Landesanstalt für Landwirtschaft und der Kreisverwaltungsbehörden (KVB).

Links zur RechtsänderungReview vom 02. Juni 2022