BayVkV

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten vom 6. November 1997

Link zum RechtstextBayerische Verkaufsstättenverordnung

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt besondere Anforderungen und Erleichterungen für den Bau und den Betrieb von Verkaufsstätten.

Sie gilt für jede Verkaufsstätte, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen eine Fläche von insgesamt mehr als 2.000 Quadratmeter haben.

Links zur RechtsänderungReview vom 05. Januar 2023