GesVSV Bay

 



Link zum Rechtstext

Gesundheitlicher Verbraucherschutz-Verordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über den gesundheitlichen Verbraucherschutz vom 1. August 2017

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt für Bayern die behördlichen Zuständigkeiten unter anderem für
-> Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel und Tabakerzeugnisse,
-> Futtermittel,
-> tierische Nebenprodukte,
-> Tierschutz,
-> Tiergesundheit,
-> Information der Öffentlichkeit und
-> Ausnahmen von lebensmittelrechtlichen Bestimmungen.

Sie legt die Grenzkontrollstelle, die Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen und die Aufsichtsbehörden fest und enthält Bestimmungen zur Aus- und Fortbildung der amtlichen Tierärzte und Fachassistenten sowie der Futtermittelkontrolleure.