LAbwAG SH
Link zum Rechtstext | Gesetz zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Dieses Gesetz legt für Schleswig-Holstein für den Fall, dass einer Abwasserbehandlungsanlage ein Gewässer oder ein Gewässerteil als Nachklärteich klärtechnisch unmittelbar zugeordnet ist, fest, dass auf Antrag des Abgabenpflichtigen die Zahl der Schadeinheiten insoweit außer Ansatz bleibt, als sie in den zur Nachklärung errichteten und betriebenen Einrichtungen vermindert wird. |