AllgV Pr.3340-33hae/01 0-0044_010-001
Link zum Rechtstext | Allgemeinverfügung Pr.3340-33hae/01 0-0044 Nummer 10-001 |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Dieselmotoremissionen bei Instandhaltungsbauarbeiten in Tunneln vom 12. April 2017 |
Kerninhalte | Diese Allgemeinverfügung untersagt mit Wirkung ab 1. April 2020 den Betrieb von Dieselmotoren bei Instandhaltungsarbeiten in Eisenbahntunneln. Ausgenommen sind Dieselmotoren, die über einen die Anforderungen der TRGS 554 erfüllenden und in diesem Sinne funktionsfähigen Dieselpartikelfilter oder eine nachweislich gleichwertige technisch wirkende Ersatzmaßnahme verfügen. |