VSU Boden und Altlasten Bay

 



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VSU Boden und Altlasten

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung in Bayern vom 3. Dezember 2001

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt

  • die Anforderungen an die Sachkunde, Zuverlässigkeit und gerätetechnische Ausstattung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen, die Aufgaben nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und nach dem Bayerischen Bodenschutzgesetz (BayBodSchG) wahrnehmen,
  • Art und Umfang der von Sachverständigen und Untersuchungsstellen nach Nummer 1 bei der Ausübung ihrer Tätigkeit einzuhaltenden Pflichten,
  • das Zulassungsverfahren und die Bekanntgabe von Sachverständigen und Untersuchungsstellen nach Nummer 1,
  • die Voraussetzungen für den Widerruf und für das Erlöschen der Zulassung,
  • die Feststellung der Gleichwertigkeit von Zulassungen von Sachverständigen und Untersuchungsstellen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum nach Art. 6 Abs. 3 Satz 2 BayBodSchG sowie die Bekanntgabe dieser Sachverständigen und Untersuchungsstellen.