BayLuftV

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Bayerische Verordnung zur Verbesserung der Luftqualität in Luftreinhaltegebieten vom 20. Dezember 2016

Link zum Rechtstext

Bayerische Luftreinhalteverordnung

Kerninhalte

Die Verordnung befasst sich mit Luftreinhaltegebiete. Dies sind Gebiete, die ein Luftreinhalteplan nach § 47 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) als solche bestimmt. Die Bestimmung hat für das gesamte Plangebiet oder genau bezeichnete Teilgebiete zu erfolgen.

Die Luftreinhalteverordnung normiert insbesondere ein Verbot des Betriebs emissionsstarker Baumaschinen in Luftreinhaltegebieten sowie entsprechende Ausnahmen und Ordnungswidrigkeiten.

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Review vom 01. September 2022