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Die Verordnung ist zum 1. August 2017 außer Kraft getreten.

Link zum Rechtstext

Gewässerzustandszuständigkeitsverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörde für die Wahrnehmung von Aufgaben nach der Grundwasserverordnung und der Oberflächengewässerverordnung vom 3. Mai 2013

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt für Bayern die Zuständigkeiten für das Führen des Bestandsverzeichnisses über die zugelassenen Schadstoffeinträge nach der Grundwasserverordnung (GrwV) und die Wahrnehmung der Aufgaben nach der Grundwasser- und der Oberflächengewässerverordnung (OGewV).