BayGewZuZustV
Die Verordnung ist zum 1. August 2017 außer Kraft getreten.
Link zum Rechtstext | Gewässerzustandszuständigkeitsverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt für Bayern die Zuständigkeiten für das Führen des Bestandsverzeichnisses über die zugelassenen Schadstoffeinträge nach der Grundwasserverordnung (GrwV) und die Wahrnehmung der Aufgaben nach der Grundwasser- und der Oberflächengewässerverordnung (OGewV). |