VStättV Bay

 



Link zum Rechtstext

Versammlungsstättenverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten vom 2. November 2007

Kerninhalte

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für den Bau und Betrieb von

  • Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen; sie gelten auch für Versammlungsstätten mit mehreren Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Besucher fassen, wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben; 
  • Versammlungsstätten im Freien mit Szenenflächen, deren Besucherbereich mehr als 1.000 Besucher fasst und ganz oder teilweise aus baulichen Anlagen besteht;
  • Sportstadien, die mehr als 5.000 Besucher fassen.

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten nicht für

  • Räume, die dem Gottesdienst gewidmet sind,
  • Unterrichtsräume in allgemein- und berufsbildenden Schulen, 
  • Ausstellungsräume in Museen, 
  • Fliegende Bauten.