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Hessisches Hinweisgebermeldestellengesetz vom 24. Mai 2023

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Kerninhalte

Gemeinden und Landkreise sind verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten und zu betreiben, an die sich ihre Beschäftigten wenden können, um Verstöße nach dem Hinweisgeberschutzgesetz mitzuteilen.

Die Verpflichtung gilt entsprechend für
-> den Landeswohlfahrtsverband Hessen,
-> den Regionalverband FrankfurtRhein-Main,
-> die kommunalen Versorgungskassen,
-> bestimmte Zweckverbände und gemeinsame kommunale Anstalten,
-> bestimmte Anstalten des öffentlichen Rechts und
-> kommunale oder kommunal kontrollierte Unternehmen.

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Review vom 04. April 2024