HSÜVG
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Hessisches Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetz vom 19. Dezember 2014 |
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Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Überprüfung von Personen, die in einer Behörde oder sonstigen öffentlichen Stellen des Landes, einer Gemeinde, eines Landkreises sowie einer sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Person des öffentlichen Rechts (öffentliche Stelle), einer politischen Partei oder einer nicht öffentlichen Stelle sicherheitsempfindliche Tätigkeiten ausüben sollen (Sicherheitsüberprüfung) oder bereits ausüben (Wiederholungsüberprüfung). Das Gesetz findet auch Anwendung auf Personen, die in einer nicht öffentlichen Stelle tätig sind und von einer öffentlichen Stelle mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden. Zweck der Überprüfung ist es, den Zugang zu einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit auf Personen zu beschränken, bei denen kein Sicherheitsrisiko vorliegt. Das Gesetz regelt ebenfalls den Schutz von Verschlusssachen. |