KiStG HE
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz über die Erhebung von Steuern durch die Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften im Lande Hessen in der Fassung vom 12. Februar 1986 |
Link zum Rechtstext | Kirchensteuergesetz Hessen |
Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt die Erhebung von Steuern durch die Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften im Lande Hessen. Die Kirchen, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, können von ihren Angehörigen, die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Lande Hessen haben, auf Grund von Kirchensteuerordnungen Kirchensteuern als öffentliche Abgaben erheben. |