NHinMeldG
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Niedersächsisches Hinweisgebermeldestellengesetz vom 14. Dezember 2023 |
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Kerninhalte | Jede Kommune ist verpflichtet, mindestens eine interne Meldestelle einzurichten und zu betreiben. Die Verpflichtung gilt auch für |
Links zur Rechtsänderung |