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Hessisches Landesplanungsgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Hessisches Landesplanungsgesetz vom 12. Dezember 2012

Kerninhalte

Das Gesetz enthält Regelungen, die das Raumordnungsgesetz (ROG) ergänzen.

Der Landesentwicklungsplan ist der Raumordnungsplan für das Landesgebiet nach § 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ROG. Er enthält die Festlegungen der Raumordnung für eine großräumige Ordnung und Entwicklung des Landes und seiner Regionen und die überregional bedeutsamen Planungen und Maßnahmen sowie die Begründung.

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Review vom 12. August 2023
Review vom 2. Juni 2020