HAGTierNebG

 



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Hessisches Ausführungsgesetz zum TierNebG

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Hessisches Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz vom 14. Dezember 2010

Kerninhalte

Dieses Gesetz dient der Durchführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG).

Es bestimmt die Landkreise und kreisfreien Städte als Beseitigungspflichtige, die ihre Aufgaben in Selbstverwaltung wahrnehmen, und legt sowohl die Einzugsbereiche als auch die Erhebung von Gebühren und Entgelten für die Beseitigung von den Besitzern tierischer Nebenprodukte fest.

Links zur RechtsänderungReview vom 08. Januar 2021