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Niedersächsisches Hafensicherheitsgesetz 

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Niedersächsisches Hafensicherheitsgesetz in der Fassung vom 16. Februar 2009

Kerninhalte

Dieses Gesetz dient der Sicherheit in den Häfen Niedersachsens, insbesondere zur Gefahrenabwehr in Häfen.

Es enthält neben allgemeinen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr unter anderem Vorschriften für die schifffahrtspolizeiliche Vollzugsaufgaben und die Risikobewertung für die Hafenanlage.