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Niedersächsisches Geodateninfrastrukturgesetz vom 17. Dezember 2010

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Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt die Bedingungen für den Ausbau und den Betrieb der Geodateninfrastruktur in Niedersachsen als Bestandteil der nationalen Geodateninfrastruktur, mit dem Ziel, Geodaten interoperabel verfügbar zu machen.

Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2007/2/EG zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft.