DGUV Information 209-061 (ehemals BGI 873)

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gebrauch von Hebebändern und Rundschlingen aus Chemiefasern (Ausgabe Mai 2013)

Link zum RechtstextDGUV Information 209-061

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Information enthält eine Zusammenstellung der Regeln, die bei der Verwendung und Instandhaltung von Hebebändern und Rundschlingen aus Chemiefasern zu beachten sind.