SüßwQualV RP

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Süßwasserqualitätsverordnung vom 9. Juli 1997

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Kerninhalte

Diese Verordnung dient der Sicherstellung der Süßwasserqualität zur Erhaltung des Fischlebens.

Sie gilt für Cypriniden- und Salmonidengewässer gemäß Anlage 1. Sie gilt nicht für Gewässer in natürlichen oder künstlichen Becken, die für intensive Fischzucht genutzt werden.