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Verordnung Zentrale Stelle für Sonderabfälle

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Landesverordnung über die Zentrale Stelle für Sonderabfälle vom 3. August 2000

Kerninhalte

Diese Verordnung bestimmt die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM) als Zentrale Stelle für Sonderabfälle und legt ihre Zuständigkeiten und Aufgaben fest. 
 
Sie regelt zudem das Andienungsverfahren und die Zuweisung.

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Review vom 01. Februar 2024