DVO-NBauO
Link zum Rechtstext | Überprüfung technischer Anlagen |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | Allgemeine Durchführungsverordnung zur Niedersächsischen Bauordnung vom 26. September 2012 |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt in § 30, dass technische Anlagen in
durch Sachverständige auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit einschließlich des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens untereinander und mit anderen Anlagen überprüft werden müssen, wenn sie der Erfüllung bauordnungsrechtlicher Anforderungen dienen. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. Oktober 2023 Review vom 01. November 2022 Review vom 02. Juni 2022 |