VO Andienung von Sonderabfällen Nds
Link zum Rechtstext | Sonderabfallandienungsverordnung Niedersachsen |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über die Andienung von Sonderabfällen Niedersachsen |
Kerninhalte | Diese Verordnung bestimmt die Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS) mit Sitz in Hannover zur Zentralen Stelle für Sonderabfälle nach den §§ 15 bis 16a und 18 NAbfG und modifiziert die Andienungspflicht nach § 16 NAbfG. |