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VO zur Verringerung der Gewässerverschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zur Verringerung der Gewässerverschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe vom 23. Februar 2001

Kerninhalte

Diese Verordnung legt zum Schutz des Lebens von Wassertieren und -pflanzen sowie der menschlichen Gesundheit Qualitätsziele für oberirdische Gewässer und Küstengewässer fest.

Sie bestimmt zudem, dass der Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Programme aufstellt, die sicherstellen, dass die Qualitätsziele in angemessenen Fristen erreicht werden.