ZustVO-OWi

 



Neufassung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über sachliche Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten vom 17. November 2014

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Kerninhalte

Diese Verordnung regelt, dass sich die sachliche Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung einer Ordnungswidrigkeit nach den Absätzen 2 bis 4 richtet, soweit in den §§ 2 bis 7 richtet nichts Abweichendes bestimmt ist.