ZustVO-OWi
Neufassung
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über sachliche Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten vom 17. November 2014 |
Link zum Rechtstext | ZustVO-OWi |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt, dass sich die sachliche Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung einer Ordnungswidrigkeit nach den Absätzen 2 bis 4 richtet, soweit in den §§ 2 bis 7 richtet nichts Abweichendes bestimmt ist. |