GGVSEB-AllgemeinVerfg BW
Link zum Rechtstext | Allgemeinverfügung Fahrwegbestimmung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Allgemeinverfügung findet Anwendung auf entzündbare Gase der Klasse 2 und entzündbare flüssige Stoffe der Klasse 3. Sie bestimmt den Fahrweg im Bereich des Landes Baden-Württemberg für die Beförderung dieser gefährlichen Güter. |