Vollzug Klärschlammverordnung BW

 



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Ministerialerlass über die Klärschlammverwertung auf Böden

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gemeinsamer Erlass des Ministeriums für Umwelt und Verkehr und des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über die Klärschlammverwertung auf Böden, Vollzug der Klärschlammverordnung und Beratungsaufgabe der unteren Verwaltungsbehörden zur Klärschlammentsorgung vom 16. September 2003

Kerninhalte

Dieser Gemeinsame Erlass des Ministeriums für Umwelt und Verkehr und des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum soll den Ämtern für Landwirtschaft im Rahmen ihres allgemeinen Beratungsauftrages und den Bodenschutzbehörden im Rahmen ihrer allgemeinen Aufgaben zum vorsorgenden Bodenschutz als Argumentationshilfe dienen, um die Klärschlammerzeuger bzw. entsorgungspflichtigen Körperschaften, die Klärschlammentsorger, die klärschlammaufnehmenden Landwirtschaftsbetriebe sowie die Garten- und Landschaftsbaubetriebe über die Risiken der Klärschlammverwertung auf Böden zu informieren und von jeglicher bodenbezogenen Verwertung von Klärschlamm abzuraten.