VwV zur Öko-Audit-Verordnung BW
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über administrative Erleichterungen für Standorte, die nach den Vorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29. Juni 1993 (ABl. der EG Nr. L 168/1-18) über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (Öko-Audit-Verordnung) registriert werden vom 21. Dezember 1998 |
Kerninhalte | Ziel dieser Verwaltungsvorschrift ist, die am EG-Öko-Audit-System teilnehmenden Unternehmen von betriebsaufwendigen Anforderungen durch Vollzugserleichterungen im Bereich der behördlichen Kontrolle auf der Grundlage des geltenden Rechts zu befreien. |