VwV Gefahrendurchsagen Rundfunk BW

 



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Verwaltungsvorschrift Gefahrendurchsagen im Rundfunk

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums, des Wirtschaftsministeriums, des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum, des Sozialministeriums und des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über Gefahrendurchsagen im Rundfunk vom 30. Juni 2003

Kerninhalte

Diese Verwaltungsvorschrift gilt für amtliche Gefahrendurchsagen im Rundfunk (Hörfunk, Videotext und sonstigen programmbegleitenden Datendiensten) bei Katastrophen und anderen erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit.

Sie wird außerdem bei scheinbaren Gefahren, die zu einer erheblichen Beunruhigung der Bevölkerung führen können, angewandt.