FlBauR BW

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten in der Fassung von Juni 2010 (FIBauVwV vom 3. August 2012)

Link zum RechtstextFliegende Bauten

Kerninhalte

Diese Richtlinie gilt für Fliegende Bauten nach der Landesbauordnung für Baden-Württemberg.

Sie gilt weder für Zelte, die als Camping- und Sanitätszelte verwendet werden, noch für Zelte mit einer überbauten Fläche bis zu 75 qm.

Ihre Regelungen für Räume in Zelten gelten auch für Räume vergleichbarer Nutzung und Größenordnung in anderen Fliegenden Bauten.