Lokales Personal

Lokales Personal

Personen, die in dem Ort geboren wurden, in dem sich der Geschäftsstandort befindet, oder dort uneingeschränktes Wohnrecht haben (z. B. Eingebürgerte oder Inhaber einer unbeschränkten Aufenthaltsgenehmigung). Die geografische Definition von „lokal“ kann auch Gemeinschaften rund um Geschäftsstandorte, eine Region innerhalb eines Landes oder ein Land umfassen.