RohrZuVO BW

 



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Rohrleitungsanlagen-Zuständigkeitsverordnung

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Verordnung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr über Zuständigkeiten bei Rohrleitungsanlagen nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 28. Februar 2011

Kerninhalte

Diese Verordnung bestimmt als zuständige Behörden für den Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Regierungspräsidien, soweit es sich der Art nach um Rohrleitungsanlagen handelt, die in den Nummern 19.3 bis 19.7 der Anlage 1 UVPG genannt sind.