DGUV Information 250-425 (ehemals BGI_GUV-I 504-23g)
Die DGUV Information 250-425 wurde aufgehoben.
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 23 „Obstruktive Atemwegserkrankungen, hier: Atemwegsreizendende Stoffe (chemisch-irritative und chemisch-toxische)“ (Ausgabe Mai 2009) |
Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Handlungsanleitung gibt Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich atemwegsreizender Stoffe (chemisch-irritativ und/oder chemisch-toxisch), die obstruktive Atemwegserkrankungen verursachen können, und die Auswahl des für die arbeitsmedizinische Vorsorge betroffenen Personenkreises. Die Untersuchungsanlässe für die Vorsorgeuntersuchungen werden durch die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) vorgegeben. |