DGUV Information 206-023

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Standards in der betrieblichen psychologischen Erstbetreuung (bpE) bei traumatischen Ereignissen (Ausgabe Oktober 2017)

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DGUV Information 206-023

Kerninhalte

In der DGUV Information 206-023 werden erstmals Mindeststandards in der betrieblichen psychologischen Erstbetreuung (bpEb) definiert.
Ziel ist es, eine einheitliche und hohe fachliche Qualität der Erstbetreuung herzustellen. Definiert wird:
-> der Begriff Erstbetreuung
-> das Fachkonzept Erstbetreuung (Einsatzkriterien, Inhalte der Erstbetreuung, Aufgaben und Rollen der Erstbetreuer)
-> die Ausbildung der Erstbetreueinnen und -betreuer (Inhalte, Methoden, Umfang)
-> organisatorische Rahmenbedingungen in den Unternehmen für eine wirksame psychologische Erstbetreuung
-> Anforderungen an Stellen, die psychologische Erstbetreuerinnen und -betreuer ausbilden.

Die Empfehlungen ermöglichen den UVT eine zielgerichtete Unterstützung der Unternehmensleitungen bei der Sekundärprävention arbeitsbedingter Traumafolgestörungen. Den Unternehmern bietet das Papier einen Orientierungsrahmen, um qualitätsgesicherte Erstbetreuung in ihren Häusern zu etablieren.