DGUV Information 209-086

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Stückverzinken (Ausgabe Juli 2017)

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DGUV Information 209-086

Kerninhalte

Diese DGUV Information findet Anwendung auf das Feuerverzinken (Stückverzinken, Schleuderverzinken) von metallischen Werkstücken einschließlich der damit verfahrensbedingt verbundenen Vor- und Nacharbeiten. Verfahrensbedingt mit dem Feuerverzinken verbunden sind besonders:
-> Aufrüsten/Anschlagen
-> Vorbehandlung
-> Schmelztauchverzinken
-> Abkühlen
-> Abrüsten
-> Nacharbeit
-> Nachbehandlung

Sie gilt nicht für:
-> kontinuierliche Verzinkungsverfahren wie z.B. Bandverzinken und Drahtverzinken
-> galvanisches Verzinken
-> thermisches Spritzverzinken