Blog from November, 2015

Sekundäre Kontamination? – Nein danke!

Die DGUV-Regel 112-189 schreibt das Tragen von Chemikalienschutzanzügen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen vor. Chemikalienschutzanzüge (CS-Anzüge) haben die Aufgabe, den Träger vor dem direkten Kontakt mit Gefahrstoffen, die sich am Arbeitsplatz befinden oder die vom Arbeitsplatz in andere Bereiche zum Schaden Dritter verschleppt werden können, zu schützen. CS-Anzüge und Handschuhe zählen zur Gefahrenkategorie III für persönliche Schutzausrüstung, wenn eine schwere Gefährdung der Gesundheit oder des Lebens des Arbeitnehmers vorliegt. Zur Ausstattung der Vollschutzanzüge gehört in der Regel ein Atemschutzgerät. Typische Einsatzorte für CS-Anzüge der Kategorie III sind brennende Gebäude und biologisch, chemisch oder radioaktiv belastete Gebiete und Räume.

Für detaillierte Informationen lesen Sie hier weiter.

Umweltschutzbeauftragter

Diesen Monat stellen wir Ihnen den Betriebsbeauftragten für Umweltschutz vor. Wie auch für die Bestellung des Lebensmittelhygienebeauftragten besteht für die Bestellung des Umweltschutzbeauftragten keine gesetzliche Verpflichtung.

Umweltschutzbeauftragte gibt es in den Bereichen Abfall-, Immissions- und Gewässerschutz. Störfallbeauftragte sind ebenfalls Umweltschutzbeauftragte.

Details zu

  • den rechtlichen Grundlagen,
  • der Bestellung,
  • den Aufgaben und
  • der Fortbildung

von Umweltschutzbeauftragten erfahren Sie hier.

Die Novemberausgabe unseres eco Compliance Reports wurde eingestellt und steht unseren Abo-Kunden ab sofort zur Verfügung.

Wir stellen die Entwürfe der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes, der Neufassung der Abfallbetriebsbeauftragtenverordnung und des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes sowie der Neufassung der BS OHSAS 18001 vor und machen mit den verschärften Anforderungen an die Dioxinüberwachung für bestimmte Futtermittel gemäß Verordnung (EG) Nr. 183/2005 vertraut.

Zudem weisen wir auf die Mitteilung des bayerischen Umweltministeriums zur Direktgeltung einzelner Regelungen der Seveso-III-Richtlinie hin, informieren über die Änderungen der Abfallverbringungs-Verordnung, zeigen die Änderungen der TRGS 900, 903 und 910 auf und erläutern das geänderte hessische Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz.

Bauprodukte und damit auch Wärmedämmverbundsysteme müssen brandschutzrechtlichen Bestimmungen genügen

Nach einem Urteil des Landgerichts Frankental vom 10. September 2015 (6 O 233/12) dürfen für die Errichtung baulicher Anlagen nur Bauprodukte verwendet werden, wenn der Nachweis der Brauchbarkeit durch Normen oder bei nicht geregelten Bauprodukten durch eine allgemeine baurechtliche Zulassung, ein allgemein baurechtliches Prüfzeugnis oder eine Zustimmung im Einzelfall belegt ist. Im vorliegenden Fall reichte ein allgemeines baurechtliches Prüfzeugnis jedoch nicht aus, weil ein Wärmedämmverbundsystem statischen Anforderungen genügen muss und damit erhebliche Anforderungen an die Sicherheit der baulichen Anlagen zu erfüllen hat.

Zum Volltext, lesen Sie hier weiter.

 

Vorsicht bei der Planung von Weihnachtsfeiern in Betrieben!

In vielen Firmen werden Weihnachtsfeiern um den Kreis der Familie der Beschäftigen erweitert. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, denn der Versicherungsschutz besteht nur für die Beschäftigten. Da Feiern, zu denen der Arbeitgeber einlädt, der Stärkung des internen Zusammengehörigkeitsgefühls dienen, gelten sie als betriebliche Veranstaltungen und stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Für weitere Informationen lesen Sie hier weiter.

Wissen Sie was genau mit Nachhaltigkeit eigentlich gemeint ist? Viele verbinden mit dem Wort entweder Schonung von Ressourcen und Umweltschutz oder ganz allgemein Verantwortung, Achtsamkeit und zukunftsorientiertes Handeln. Der Begriff ist so schwammig, so wenig konkret und so schwer definierbar, dass kaum jemand wirklich seine Bedeutung kennt. Genau deshalb haben wir einen Beitrag verfasst, um ein wenig Licht ins Dunkel bringen.

Den Beitrag mit konkreten Erklärungen

  • zur Definition von Nachhaltigkeit
  • zu den verschiedenen Dimensionen
  • zur Unterscheidung schwache und starke Nachhaltigkeit und
  • zu Corporate Social Responsibility und Social Responsibility

finden Sie hier.


Pflicht zur Arbeit am Betriebssitz nur bei berechtigtem Interesse des Arbeitgebers

Enthält ein Arbeitsvertrag keine Bestimmungen zum Ort der Arbeitsleistung, kann dieser durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers gemäß § 106 der Gewerbeordnung (GewO) bestimmt werden. Ein Arbeitnehmer kann jedoch nur dann zur Arbeit am Betriebssitz verpflichtet werden, wenn für den Arbeitgeber ein entsprechendes berechtigtes Interesse besteht und dieses Interesse das Interesse des Arbeitnehmers an der Heimarbeit überwiegt. Das geht aus einer Entscheidung des Landes­arbeits­gerichts Mainz hervor (LAG Mainz, Urteil vom 17. Dezember 2014 – 4 Sa 404/14).

 

Weitere Details zu dieser Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Mainz erfahren Sie hier.

Formulierung „in Vollzeit beschäftigt“ im Arbeitsvertrag lässt auf 40-Stunden-Woche schließen

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil vom Mai diesen Jahres entschieden, dass für einen Busfahrer, der „in Vollzeit beschäftigt“ ist, eine Arbeitszeit von 40 Wochenstunden gilt. Eine längere Arbeitszeit muss im Arbeitsvertrag ausdrücklich benannt werden.
Für genauere Informationen zu diesem Urteil, lesen Sie hier weiter.

Das Ausschreibungsdesign für die Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen soll 2016 mit dem neuen EEG kommen. Die finanzielle Förderung für Strom aus Solar- und Windenergie soll bei der Ausschreibung ermittelt werden.

Das Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) steht zur Diskussion. Ziel ist es, die Höhe der finanziellen Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien und Grubengas ab 2017 wettbewerblich zu ermitteln. Anders ausgedrückt, soll die finanzielle Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien bei neuen Erzeugungsanlagen bei der Ausschreibung ermittelt werden. Diese soll die im EEG festgelegten Werte für die Höhe der finanziellen Förderung ersetzen. Die Eckpunkte berücksichtigen Empfehlungen eines wissenschaftlichen Berichts.

Die Ziele der Eckpunkte sind:

  • Ausbaukorridor für erneuerbare Energien beibehalten
  • Wettbewerb fördern
  • Akteursvielfalt erhalten

Kein Vorsteuerabzug mehr bei Rechnungen mit Postfachadresse

Der Bundesfinanzhof (BFH, Urteil vom 22. Juli 2015 – V R 23/14) hat im Streitfall der Klägerin den Vorsteuerabzug aus einer Lieferantenrechnung versagt, weil der Lieferant unter der Rechnungsadresse nur postalisch erreichbar war und dort keine wirtschaftliche Aktivität entfaltete. Das Merkmal „vollständige Anschrift“ in § 14 Abs. 4 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) erfüllt nach Ansicht der Richter „nur die Angabe der zutreffenden Anschrift des leistenden Unternehmers, unter der er seine wirtschaftlichen Aktivitäten entfaltet“.

Die Entscheidung könnte bedeuten, dass künftig Rechnungen, die lediglich eine Postfachadresse (des Leistungsempfängers und/oder des leistenden Unternehmers) beinhalten, nicht mehr zum Vorsteuerabzug berechtigen. Es ist damit zu rechnen, dass die Finanzverwaltung, sollte sie ihre aktuelle Weisungslage aufgeben und sich der neuen BFH-Meinung anschließen, eine Nichtbeanstandungsregelung für die Vergangenheit erlassen wird. 

Hinweis: Abweichend von der dargestellten BFH-Entscheidung hat gerade erst das Finanzgericht Köln (FG Köln, Urteil vom 28. April 2015 – 10 K 3803/13) den Vorsteuerabzug aus einer Rechnung zugelassen, die als Rechnungsanschrift nur einen Briefkastensitz ohne wirtschaftliche Aktivitäten enthielt. Die Revision ist beim BFH (Az. V R 25/15) anhängig. Auch von ihrem Ausgang kann es unter Umständen abhängen, wie die Finanzverwaltung mit der Sache umgeht.

Empfehlung: Betroffene Unternehmen sollten sich bereits jetzt über eine Anpassung ihrer Rechnungsangaben Gedanken machen.

Die Qual der Wahl: Stolpersteine bei der Auswahl des richtigen Chemikalienschutzhandschuhs

Chemikalienschutzhandschuhe sollen den Träger vor dem direkten Kontakt mit schädlichen Chemikalien schützen. Die Auswahl des richtigen Chemikalienschutzhandschuhs ist angesichts der Vielzahl von Stoffen und Stoffgemischen und ihrer unterschiedlichen Wirkungen auf die Haut eine Wissenschaft für sich. Der Gesetzgeber verpflichtet daher Arbeitgeber, Hersteller von Chemikalien und Hersteller von Chemikalienschutzhandschuhen zum Schutz des Arbeitnehmers zu besonderer Sorgfalt.

Um mehr über die Auswahl und Benutzung von Chemikalienschutzhandschuhen zu erfahren, lesen Sie hier weiter.