Umfang der Arbeitszeit - „Überstundenschätzung"
- Martina Glas
Created by Martina Glas
Nov 09, 2015
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Formulierung „in Vollzeit beschäftigt“ im Arbeitsvertrag lässt auf 40-Stunden-Woche schließen
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil vom Mai diesen Jahres entschieden, dass für einen Busfahrer, der „in Vollzeit beschäftigt“ ist, eine Arbeitszeit von 40 Wochenstunden gilt. Eine längere Arbeitszeit muss im Arbeitsvertrag ausdrücklich benannt werden.
Für genauere Informationen zu diesem Urteil, lesen Sie hier weiter.