BaumSchVO Bln

 



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Baumschutzverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in Berlin vom 11. Januar 1982

Kerninhalte

Wegen der Bedeutung für die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere zur Erhaltung der Lebensgrundlagen wildlebender Tiere sowie zur Belebung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes, Verbesserung des Stadtklimas und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen wird der Baumbestand in Berlin als geschützter Landschaftsbestandteil nach Maßgabe dieser Verordnung geschützt.

Links zur RechtsänderungReview vom 13. Januar 2023