SoAbfEV Berlin

 



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Sonderabfallentsorgungsverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über die Andienung gefährlicher Abfälle und die Sonderabfallgesellschaft vom 11. Januar 1999

Kerninhalte

Diese Verordnung bestimmt die SBB (Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH mit Sitz in Potsdam) als zentrale Einrichtung für die Organisation der Entsorgung von gefährlichen Abfällen und legt ihre Aufgaben fest.

Sie benennt zudem die Andienungspflichtigen und regelt das Andienungsverfahren.