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Verordnung über die einheitliche Durchführung von Raumordnungsverfahren im gemeinsamen Planungsraum Berlin-Brandenburg vom 14. Juli 2010

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Gemeinsame Raumordnungsverfahrensverordnung

Kerninhalte

Im Raumordnungsverfahren prüft die Gemeinsame Landesplanungsabteilung die Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen im Sinne des Landesplanungsvertrages einschließlich der vom Träger der Planung oder Maßnahme eingeführten Standort- und Trassenalternativen.