BodSUV Bln

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen im Sinne von § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes vom 12. September 2006

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Kerninhalte

Diese Verordnung regelt Einzelheiten der an Sachverständige und Untersuchungsstellen zu stellenden Anforderungen (erforderliche Sachkunde, Zuverlässigkeit und gerätetechnische Ausstattung) sowie die Zulassung und Bekanntgabe der Sachverständigen und Untersuchungsstellen.

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Review vom 01. Juli 2024