FeuVO Bln
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Feuerungsverordnung vom 31. Januar 2006 |
Link zum Rechtstext | FeuVO Bln |
Kerninhalte | Diese Verordnung enthält Regelungen unter anderem zur Verbrennungsluftversorgung von Feuerstätten, zur Aufstellung von Feuerstätten und zu Gasleitungsanlagen, für Aufstellräume für Feuerstätten, für Heizräume und Abgasanlagen, für Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke und ortsfeste Verbrennungsmotoren sowie für die Brennstofflagerung in und außerhalb von Brennstofflagerräumen. Für Feuerstätten, Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke gilt sie nur, soweit diese Anlagen der Beheizung von Räumen oder der Warmwasserversorgung dienen oder Gas-Haushalts-Kochgeräte sind. Sie gilt nicht für Brennstoffzellen und ihre Anlagen zur Abführung der Prozessgase. |