ProbAbfV Berlin

 



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Problemabfallverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über die Entsorgung von Problemabfällen aus Haushaltungen, Handel, Handwerk und Gewerbe vom 22. April 1999

Kerninhalte

Diese Verordnung definiert den Begriff Problemabfälle (Anlage), verpflichtet die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) zur Organisation der Sammlung von Problemabfällen und regelt die Entsorgung von Problemabfällen aus Haushaltungen, Handel, Handwerk und Gewerbe.