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BSR-Abfall-Ausschlussverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zum Ausschluss von Abfällen von der Annahme bei den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) vom 4. Oktober 2006

Kerninhalte

Diese Verordnung legt fest, dass das Einsammeln und Befördern von in Gewerbebetrieben (keine öffentlichen Einrichtungen) anfallenden Abfällen unter bestimmten Voraussetzungen von der Entsorgungspflicht durch das Land Berlin als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ausgeschlossen ist.