FlBauR BW
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten in der Fassung von Juni 2010 (FIBauVwV vom 3. August 2012) |
Link zum Rechtstext | Fliegende Bauten |
Kerninhalte | Diese Richtlinie gilt für Fliegende Bauten nach der Landesbauordnung für Baden-Württemberg. Sie gilt weder für Zelte, die als Camping- und Sanitätszelte verwendet werden, noch für Zelte mit einer überbauten Fläche bis zu 75 qm. Ihre Regelungen für Räume in Zelten gelten auch für Räume vergleichbarer Nutzung und Größenordnung in anderen Fliegenden Bauten. |