TRBA 100
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien (Ausgabe Oktober 2013) |
Link zum Rechtstext | TRBA 100 |
Review 18.10.2016 | Änderung TRBA-Regelwerk |
Kerninhalte | Diese Technische Regel für biologische Arbeitsstoffe gilt für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien. Sie legt die baulichen, technischen und organisatorischen Mindestanforderungen an die biologische Sicherheit in Laboratorien für vier Schutzstufen fest, die für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen verschiedener Risikogruppen erforderlich sind. Die Anforderungen sollen Gefährdungen für die Beschäftigten, die sich aus den Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen ergeben können, auf ein Minimum reduzieren. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | Lab_SumBescha; Lab_SumBioStoffe |