TRBA 460
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Einstufung von Pilzen in Risikogruppen (Ausgabe Juli 2016) |
Link zum Rechtstext | TRBA 460 |
Kerninhalte | Diese Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe gilt für die Einstufung von Pilzen in Risikogruppen gemäß der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung). |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. Januar 2024 |